Grunderwerbsteuer

Sechs Wochen nach dem Kauf des Grundstückes flatterte nun Post vom Finanzamt über den Notar ins Haus.

5% vom Grundstückswert dürfen wir an das Finanzamt überweisen.

Dieser Wert ist je nach Bundesland unterschiedlich und liegt aktuell zwischen 4,5% und 6,5%, womit wir uns im guten Mittelfeld bewegen.

Auch wenn man eine gewisse Zahlungsfrist gewährt bekommt, werden wir die Zahlung natürlich schnellstmöglich durchführen, da erst nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes die tatsächliche Umschreibung des Grundeigentums auf unseren Namen erfolgt.

Noch bauen wir quasi auf fremdem Grund und Boden.